Sie sind hier: Startseite » Tageskarten » Bestimmungen

Bestimmungen für Tageskartenfischer

Zum Fischen in unseren Gewässer benötigt man eine gültige Tageskarte.

  1. Die Auswahl des Angelplatzes erfolgt auf eigene Gefahr, der Sportfischereiverein haftet für keinerlei Unfälle. Der Angelplatz ist grundsätzlich so zu wählen, dass er gefahrlos erreicht werden kann und ein weidgerechtes Fischen möglich ist.
  2. Das Angelgerät muss beim Fischen immer beaufsichtigt werden. Erlaubt ist die Fischerei von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
  3. Das Fischen ist nur mit einem Angelgerät, ausgestattet mit Angelhaken ohne Widerhaken erlaubt. Blinker, Wobbler und Spinner dürfen nur mit einem Drilling, Zwilling oder Einfachhaken ohne Widerhaken ausgestattet sein. Ausnahme:  Bei Trocken- und Nassfliege, sowie Nymphe und Streamer ist der Widerhaken erlaubt.   
  4. Der Fischfang mit Pfrillen, lebenden Köderfisch, Mais und Goldangeln sowie das Anfüttern ist verboten
  5. Gefangene Fische, die das vorgeschriebene Fangmaß besitzen, sind sofort zu töten und dürfen keinesfalls ins Wasser zurückgesetzt werden Pro Tag dürfen nicht mehr als 6 Fische gefangen werden. Untermaßige Fische sind mit nassen Händen, schonnend vom Angelhaken zu lösen und unverzüglich ins Wasser zurückzusetzen. Sollte ein verletzungsfreies Lösen des Angelhakens nicht möglich sen, ist die Schnur so kurz wie möglich abzuschneiden und der Fisch umgehend ins Wasser zurückzusetzen. 
  6. Zur Anlandung der gefangenen Fische besteht Kescherpflicht. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Fischabfälle und Müll jeglicher Art sind mitzunehmen. Die Tageskarte ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig und ist nicht übertragbar.
  7. Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren ist das Angeln nur mit einer Jugendkarte und in Begleitung eines Tageskartenfischers oder eines Mitgliedes erlaubt.  Ausnahme: Im Revier Roter Stein gelten Jugendliche ab 16 Jahre als Erwachsene.
  8. Der Tageskarteninhaber hat den Anordnungen des Kontrollorganes unbedingt Folge zu leisten. Das Kotrollorgan ist berechtigt, bei Verletzung der Bestimmungen, die Fischereilizenz ohne jeglichen Ersatz zu entziehen  
  9. Das Kontrollorgan ist berechtigt, mitgeführte Angelgeräte, Behältnisse und Transportmittel zu durchsuchen.
  10. Schonmaße: Bach- und Regenbogenforellen, sowie Saiblinge 25 cm.
  11. Pro Tag darf nur eine Tageskarte erworben werden. 
  12. Mit dem Erwerb der Tageskarte nimmt der Inhaber obige Bestimmungen zu Kenntnis.

 .