Tagesjugendkarte
Grundsätzlich gelten bei der Tagesjugendkarte die selben Bestimmungen wie bei der Tageskarte für Erwachsene. Sie kann jedoch nur in Verbindung mit einer Tageskarte für Erwachsene oder dem Mitgliedsausweis des Vereins erworben werden. Der Jugendliche muß das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Ausnahme Baggersee Roter Stein (Hosensee) hier darf die Jugendkarte ab 7 Jahren ausgegeben werden.
Der volljährige Begleiter (Aufsichtsperson) bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Jugendkarte, für die Sicherheit des jugendlichen Fischers, sowie für die Einhaltung der fischereirechtlichen Gebote und Verbote zu haften.

