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Jugendfischer

Mädchen beim Fischen

Jugendliche können ab einem Alter von 14 Jahren in den Verein aufgenommen werden. Sie haben dann den Status eines Jugendfischers. Voraussetzung ist die positiv abgelegte Fischerprüfung sowie das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Jugendfischer dürfen nur in Begleitung eines volljährigen Mitglieds des Vereins den Fischfang ausüben. Diese Begleitperson übernimmt die Haftung für den Jugendfischer und muß dies durch seine Unterschrift auf der Fischerkarte bestätigen. Bei Kontrollen ist der Fischerausweis vorzuzeigen.